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Während der Mediation können die Medianten jederzeit einen Rechtsanwalt, der Sie über ihr Recht aufklärt, hinzuziehen. Generell spricht sich der Mediator mit seinen Medianten nach einer gewissen Phase des Verfahrens ab, sich über die Rechtsfragen zu informieren. Die Erstellung der Mediationsvereinbarung wird rechtlich überprüft.
Bei Trennungs- und Scheidungsmediation kann der hinzugezogene Anwalt die anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren übernehmen.
In der Wirtschaftsmediation z.B. bei der Unternehmensnachfolge können zusätzlich noch Steuerberater hinzugezogen werden.
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